Winterdienst
Wann besteht die Räum- und Streupflicht? (Auszug aus der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig)
Die Anlieger haben in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr) die am 
Grundstück angrenzenden Gehwege in der erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Zur Winterdienstpflicht der Anlieger gehört außerdem das Räumen und Abstumpfen von:
- Haltestellen- und Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, die sich auf den Gehwegen befinden
- angrenzenden Radwegen, wenn es sich um einen gemeinsamen Rad-/Gehweg handelt
- Zugängen zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter
- Hydranten und Absperrschiebern und den Zugängen dahin an denen ihr Grundstück anliegt

Die Gehwege an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen von den Anliegern so von Schnee frei gehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn möglich ist. An Haltestellen des ÖPNV und der Schulbusse ist ein gefahrloser Zugang zu den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.
Bei Straßen mit nicht erkennbarem Gehweg muss entlang der Grundstücksgrenze ein so breiter Bereich von Schnee befreit und gestreut werden, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können (in der Regel 1-1,50 Meter Breite).
Wußten Sie auch?
Das Streugut muß nach Wegfall des Erfordernisses von den abgestumpften Flächen wieder entfernt werden!
Die VBB- Dienstleistungen GmbH übernimmt für Sie den Winterdienst und die Haftung des Eigentümers im Schadensfall, unabhängig von der Größe Ihres Grundstücks und der zugehörigen Verkehrsfläche.